Nachhaltigkeitsrisiken

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei der Rhenus Capital AG, Vaduz

In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union ist Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte zu begrenzen, sondern soll vielmehr das gesamte ESG-Spektrum berücksichtigen. Die Rhenus Capital AG unterliegt diesbezüglich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir folgendes bekannt:

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Faktoren aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, die negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen bzw. Anlagen haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganzeBranchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwettereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch Physischen Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und zur Berücksichtigung möglicher nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Rhenus Capital AG, Vaduz

Die Rhenus Capital AG, Vaduz ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst, trotzdem setzt sie derzeit die gemäss den EU-Regularien vorgesehenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess bzw. Anlageberatungsprozess nicht um und berücksichtigt folglich die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Dies lieg unter anderem daran, dass noch nicht sämtliche relevanten Informationen dazu verfügbar sind.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken finden derzeit keine Berücksichtigung in der Vergütungspolitik der Rhenus Capital AG. Die Vergütung von Mitarbeitenden erfolgt grösstenteils nicht variabel und Nachhaltigkeitsrisiken der Anlagen beeinflussen die Vergütung weder positiv noch negativ. Soweit im Rahmen von variablen Vergütungen diese an die Erreichung von Leistungszielen geknüpft sind, sind hierbei weder Nachhaltigkeits- noch ESG-Kriterien einbezogen. Auch werden durch die Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investmentprodukte einzusetzen oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie unserer Fonds entsprechen. Ebenso gibt es keine Anreize, die eine übermässige Risikobereitschaft in Bezug auf den Einsatz von Investitionen mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken fördern.